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	<description>Vermögen - Vorsorge - Versicherung</description>
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		<title>Netto- und Bruttorendite unterscheiden</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 12:08:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Antonio M. dos Santos</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alternative Kapitalanlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>

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		<description><![CDATA[Artikel: Guter-Rat.de Die Schuldenkrise heizt die Nachfrage nach Wohneigentum zur Kapitalanlage an. Doch nicht jede Investition bringt unterm Strich Gewinn. Auf was müssen Käufer achten? Viele Anleger betrachten Wohnimmobilien als sichere Geldanlage. Dem Betongold drohen weder Kursrückschläge noch Zinsausfälle wie bei unsicheren Staatsanleihen – so die allgemeine Annahme. Auch viele Erstanleger sind von der Anlageklasse <a href='http://www.steueralternative.de/netto-und-bruttorendite-unterscheiden/'>[...]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Artikel: Guter-Rat.de</p>
<p><strong>Die Schuldenkrise heizt die Nachfrage nach Wohneigentum zur Kapitalanlage an. Doch nicht jede Investition bringt unterm Strich Gewinn. Auf was müssen Käufer achten?</strong></p>
<p>Viele Anleger betrachten Wohnimmobilien als sichere Geldanlage. Dem Betongold drohen weder Kursrückschläge noch Zinsausfälle wie bei unsicheren Staatsanleihen – so die allgemeine Annahme. Auch viele Erstanleger sind von der Anlageklasse Immobilie überzeugt und investieren kräftig in Eigentumswohnungen oder Mehrfamilienhäuser. Damit das Investment ein Erfolg wird, ist es wichtig, das Rendite-Risiko-Profil vor dem Immobilienkauf richtig einzuschätzen. Vollmundige Ertragsversprechen von Bauträgern oder bunten Werbeprospekten sollten mit Vorsicht genossen werden, empfiehlt Robert Anzenberger, Vorstand des Immobilienvermittlers Planet Home.</p>
<p>Viele tappen in die Renditefalle und verwechseln Brutto- und Nettorendite, weiß der Immobilienprofi, aus Erfahrung. Mit Aussagen wie Attraktives Mehrfamilienhaus zur Kapitalanlege mit sieben Prozent Rendite würden immer wieder Kaufobjekte am Markt feilgeboten. In Zeiten von Niedrigzinsen sind derlei Renditeangaben natürlich verlockend, so Anzenberger. Vielen Interessenten sei aber gar nicht klar, dass es sich dabei um die Bruttorendite handelt. Entscheidend für den Anlageerfolg ist jedoch die Nettorendite, denn sie spiegelt den tatsächlichen Anlagegewinn wider.</p>
<p><strong>Wie errechnet sich die Nettorendite?<br />
</strong><br />
Für die Berechnung der Bruttorendite gibt es eine einfache Formel: die jährliche Kaltmiete mal 100 geteilt durch den Kaufpreis des Objekts. Beispiel: Der Kaufpreis beträgt 550.000 Euro, die jährlichen Mieteinnahmen (netto) liegen bei 42.000 Euro. Rechnung: 42.000 Euro mal 100 dividiert durch 550.000 = 7,6 Prozent. Auf den ersten Blick eine sehr überzeugende Rendite. Doch die eigentliche Rechnung beginnt erst jetzt: Von der Bruttorendite muss man alle anfallenden Zusatzkosten abziehen, die zwar von der Steuer abgesetzt, aber nicht so einfach auf den Mieter umgelegt werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Erwerbsnebenkosten (häufig zehn Prozent vom Kaufpreis), die Instandhaltungskosten (im Schnitt zwischen sechs und zwölf Euro je Quadratmeter) sowie die Kosten für die Hausverwaltung (zwischen 200 und 300 Euro pro Jahr). Bei einer Fremdfinanzierung des Objekts müssen Käufer zudem die Darlehenszinsen von der Bruttorendite abziehen.</p>
<p>Je nach Lage sollten Käufer auch einen möglichen Mietausfall einkalkulieren, gibt Anzenberger zu bedenken. Deshalb sei der Standort der Immobilie ein entscheidendes Kriterium. In beliebten Städten und Regionen, in denen Wohnraumknappheit herrscht, wird wahrscheinlich kein Leerstand und damit auch kaum Mietausfall zu erwarten sein. Aber in strukturschwachen, von Abwanderung geprägten Gegenden sieht die Lage anders aus. Des Weiteren beeinflusst der Zustand des Objekts die Renditeerwartung. Besteht Sanierungsstau, drücken erforderliche Investitionen den Gewinn. Anleger sollten bedenken, dass die bestehende Energieeinsparverordnung bei Altbauten Maßnahmen erzwingt, die hohe Kosten verursachen können, so der Experte.</p>
<p>Wie hoch letztlich die Nettorendite ausfällt, hängt auch vom Steuersatz des Investors ab. Aufgrund der Vielzahl von Einflussfaktoren kann die exakte Rendite eines Immobilieninvestments nur für den jeweiligen Einzelfall berechnet werden. Wichtig ist eine qualifizierte Analyse der einzelnen Aspekte vor jeder Transaktion. Anzenberger rät Kaufinteressenten, vor dem Immobilienerwerb sich an einen Spezialisten zu wenden, etwa einen Steuerberater oder professionellen Immobilienvermittler</p>
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		<title>Clever: Berufsunfähigkeitsschutz mit fallendem Eigenaufwand</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 20:50:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>J. Paulo M. dos Santos</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Statistiken besagen: Jeder vierte Arbeitnehmer wird vor dem Rentenalter berufsunfähig. Sowohl die Befürworter als auch die Kritiker der Branche ziehen daraus den richtigen Schluss, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung unabdingbar ist. Meinungsverschiedenheiten gibt es aber bei der Frage, welcher Weg der richtige ist? Bei identischen BU-Bedingungen kann man den gewünschten Schutz auf verschiedene Art und Weise <a href='http://www.steueralternative.de/clever-berufsunfahigkeitsschutz-mit-fallendem-eigenaufwand/'>[...]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Statistiken besagen: Jeder vierte Arbeitnehmer wird vor dem Rentenalter berufsunfähig. Sowohl die Befürworter als auch die Kritiker der Branche ziehen daraus den richtigen Schluss, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung unabdingbar ist. Meinungsverschiedenheiten gibt es aber bei der Frage, welcher Weg der richtige ist?<br />
Bei identischen BU-Bedingungen kann man den gewünschten Schutz auf verschiedene Art und Weise realisieren. Eine große Entscheidungshilfe liefern die Angaben im Internet, dass nur 1% &#8211; 1,5% der Inhaber einer BU-Police auch tatsächlich die Leistungen beziehen. Die Kluft zwischen der BU-Häufigkeit und der BU-Leistungsrate ist in erster Linie durch eine Vorselektion des Bestandes (nur Gesunde bekommen den Schutz), eine häufig begrenzte Dauer der Zahlungen und ein unzureichendes Bewusstsein in den besonders gefährdeten Berufsgruppen zu erklären. Weiß man von der Diskrepanz zwischen dem hohen Risiko und der recht geringen persönlichen Wahrscheinlichkeit des Leistungsbezuges, so setzt man sich mit dem Problem rational auseinander und wählt den richtigen Durch-führungsweg. Die Beispiele für eine garantierte BU-Rente in Höhe von € 1.000,- bis Endalter 62 für einen 30-jährigen Übersetzer (Brutto € 36.000 p. a.) zeigen die Unterschiede:<br />
Die selbständige Berufsunfähigkeit mit Beitragsverrechnung ist zweifelsohne eine interessante Alternative für den wohlhabenden Kunden, der sich die Ausgaben für eine reine Risikoversicherung problemlos leisten kann und im Falle der Nichtbeanspruchung der Leistungen seinem Geld nicht nachtrauern muss (sprichwörtliche “Peanuts”).<br />
Bei den nicht so finanzstarken Personen ist zwar vordergründig der niedrigere Beitrag (€ 44,13/Monat) verlockend, die Ausgaben können aber i. d. R. nicht steuermindernd verwertet werden (einkommensbezogen relativ hohe Nettobelastung) und die Gefahr des Verlustes des Schutzes bei finanziellen Engpässen ist sehr groß. Wird man nicht zum BU-Fall, so hat man im Laufe des Lebens aus dem Nettoeinkommen € 16.946 “umsonst” für die Solidargemeinschaft der Versicherten ausgegeben. Muss man seine finanzielle Zukunft präziser planen und dabei an die Versorgung im Alter denken, so zieht man eher andere Lösungen in Erwägung, wie z. B. die einer guten Investment-BU. Der Beitrag ist zwar höher und liegt bei € 73,61 pro Monat (Gesamtaufwand finanziert aus dem Netto-einkommen: € 28.266), man bekommt dafür aber bei leistungsfreiem Ablauf eine steuerfreie Auszahlung* in Höhe von € 31.143 bei 8% Wertentwicklung. Ein Auszahlungsbetrag, der die Aufwendungen kompensieren kann, ist jedem willkommen. Mit 66 Jahren fängt doch das Leben an! Die BUZ in Verbindung mit der meinem Favoriten, der masterway Investmentpolice, in der 3. Schicht kostet als BUZ-D-Variante (5%) zwar € 47,60/Monat (Gesamtaufwand für die BU: € 18.278), hat aber den großen Vorteil, dass gleichzeitig ein abgesicherter Kapitalaufbau stattfindet. Im BU-Fall bezieht man die zugesagte Rente und der Aufbau der Altersvorsorge wird dynamisch (hier: 5%) durch den Versicherer übernommen, so dass man mit 62 einen gleitenden Übergang in die dann recht hohe Altersrente erfährt. Im Falle von temporären finanziellen Engpässen kann man den Vertrag durch Stundung bzw. Ausgleich der rückständigen Beiträge durch die Depotentnahme retten. Sofern dieser BUZ-D-Schutz in der 1. Schicht, in Verbindung mit der sogenannten Basisrente vereinbart wurde, kann man die Aufwendungen steuerlich geltend machen. Im Jahre 2012 sind 74% der Ausgaben steuerlich verwertbar, so dass sich der BU-Nettoeigenbeitrag von € 48,92 auf ca. € 35,88 reduziert (beim Bruttoeinkommen € 36.000 p. a.). Von Jahr zu Jahr erhöht sich die Abzugsfähigkeit und der Eigenaufwand wird immer geringer (durchschnittlich € 32,70). So wird der BU-Schutz mit fallendem Eigenaufwand erreicht &#8211; zum großen Teil auf Kosten des Finanzamtes. Im BU-Fall ergäbe sich dagegen in den häufigsten Konstellationen kaum eine steuerliche Relevanz &#8211; bei Rentenhöhen von weniger als ca. € 1.500,- /Monat musste z. B. in 2006 kein Neurentner Steuern zahlen.</p>
<p>* Stand 02.01.2012</p>
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		<title>Endlich: Prominente haftbar gemacht</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 21:34:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>J. Paulo M. dos Santos</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alternative Kapitalanlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Investmentfonds]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Prominente werden gerne in der Produktwerbung eingesetzt. Doch was passiert, wenn das Produkt, für dass geworben wurde, ein Reinfall ist? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Aufsehen erregendes Urteil gefällt: Er sieht unter gewissen Umständen eine Haftung bei Prominenten für die Produkte, die sie beworben haben. Im Fall ging es um MSF-Fonds der Futura Finanz, die <a href='http://www.steueralternative.de/endlich-prominente-haftbar-gemacht/'>[...]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Prominente werden gerne in der Produktwerbung eingesetzt. Doch was passiert, wenn das Produkt, für dass geworben wurde, ein Reinfall ist? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Aufsehen erregendes Urteil gefällt: Er sieht unter gewissen Umständen eine Haftung bei Prominenten für die Produkte, die sie beworben haben. Im Fall ging es um MSF-Fonds der Futura Finanz, die mit der Göttinger Gruppe kooperierte. Die Gruppe ging in die Insolvenz, 2005 schloss die Finanzaufsicht auch die MSF-Fonds. Der Schaden:  über 43Mio. Euro bei tausenden Anlegern. Sie hatten u.a. investiert, weil in der Werbung Rupert Scholz, 74, zu sehen war, Professor für Staats- und Finanzrecht und Ex-Verteidigungsminister. Dem Prospekt, mit dem Anleger geworben wurden, lagen zwei Interviews bei, in denen Scholz sich anerkennend über den Fonds äußerte. Deshalb urteilen die BGH-Richter, dass eine Haftung von Scholz durchaus naheliegt. Begründung:&#8221;Dem Beklagten kam auf Grund seines beruflichen Hintergrunds und seiner Fachkunde sowie infolge seiner Zeitschrifteninterviews die Stellung eines Prospektverantwortlichen zu.&#8221;  Das Verfahren geht zurück ans OLG Karlsruhe. Dass nach der BGH-Entscheidung nun alle Prominenten für die von ihnen beworbenen Produkte haften müssen ist aber unwahrscheinlich. Denn der BGH hat in seinem Urteil die spezielle Sachkunde von Ex-Minister Scholz herausgestellt.</p>
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		<title>2012 &#8211; Ein großartiges Jahr</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 16:06:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>J. Paulo M. dos Santos</dc:creator>
				<category><![CDATA[Persönlichkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich möchte Dir mit diesem ersten Beitrag in der Rubrik „Persönlichkeit“ einen großartigen Start in ein tolles 2012 mit viel Gesundheit, Glück, Zufriedenheit und auch viel Erfolg wünschen. Wer wirklich erfolgreich sein möchte, der wird neben der Aneignung von neuem Wissen und neuen Strategien auch besonders fleißig sein müssen. Man sollte sich aber zwischendurch auch <a href='http://www.steueralternative.de/das-fangt-ja-gut-an/'>[...]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich möchte Dir mit diesem ersten Beitrag in der Rubrik „Persönlichkeit“ einen großartigen Start in ein tolles 2012 mit viel Gesundheit, Glück, Zufriedenheit und auch viel Erfolg wünschen.<br />
Wer wirklich erfolgreich sein möchte, der wird neben der Aneignung von neuem Wissen und neuen Strategien auch besonders fleißig sein müssen. Man sollte sich aber zwischendurch auch immer wieder belohnen und eine kleine Pause einlegen. Daher empfiehlt es sich das Jahr 2012 auch auf seine persönliche Selbstachtung und Selbstwertschätzung Wert zu legen. Ein Jahr, in dem Du ganz bewusst auf sich selbst achtest – auf Deine Gesundheit, Wohlbefinden, Gedanken, Wünsche und Deinen Bedürfnissen.<br />
Dieses Jahr ist ideal um sich mal etwas Besonderes zu gönnen.  Das Universum wird Dirdas geben, was Du dir wünschst, glaube mir. Aber Du musst dich selbst wertschätzen und ausstrahlen: „Ich bin es wert …!“ Also achet Dich selbst, lerne dich wertzuschätzen und zu lieben – warum sollen es Andere tun, wenn Du dich nicht selbst wertschätzt?<br />
Daher konzentriere dich mal wieder auf dich selbst, gönnen dir etwas, das dir Freude bereitet. Habe den Mut, dich selbst zu achten, dich wertzuschätzen und zu lieben.<br />
In freue mich dich mit den nächsten Beiträgen  meine persönlichen DVD- und Buchempfehlungen geben zu dürfen.</p>
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		<title>10 Jahre Riester &#8211; Portrait eines Dilemma (mit Video)</title>
		<link>http://www.steueralternative.de/10-jahre-riester-portrait-eines-dilemma/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 15:50:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Antonio M. dos Santos</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Januar 2001 wurde die Riester-Rente eingeführt &#8211; und als entscheidender Schritt zur Lösung der Rentenfrage gefeiert. Ihre Verfechter waren sich damals einig: Die gesetzliche Rente alleine könne es nicht mehr schaffen. In einer älter werdenden Gesellschaft müsse jeder privat vorsorgen. Mit großzügigen staatlichen Zuschüssen sollten die Bürger ermuntert werden, ein privates Zusatzpolster für ihr <a href='http://www.steueralternative.de/10-jahre-riester-portrait-eines-dilemma/'>[...]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Januar 2001 wurde die Riester-Rente eingeführt &#8211; und als entscheidender Schritt zur Lösung der Rentenfrage gefeiert. Ihre Verfechter waren sich damals einig: Die gesetzliche Rente alleine könne es nicht mehr schaffen. In einer älter werdenden Gesellschaft müsse jeder privat vorsorgen. Mit großzügigen staatlichen Zuschüssen sollten die Bürger ermuntert werden, ein privates Zusatzpolster für ihr Alter anzusparen. Doch heute, rund zehn Jahre später, entpuppt sich die vermeintlich renditeträchtige Privatvorsorge à la Riester mehr und mehr als Rohrkrepierer: Die staatlichen Zuschüsse kommen vor allem den Versicherungsgesellschaften zugute und nicht den kleinen Sparern. Oft werfen Riesterversicherungen sogar weniger ab als viele ungeförderte Produkte &#8211; auch, weil der Staat zwar die Ansparphase großzügig fördert, aber bei der Auszahlung ebenso großzügig Steuern erhebt. Viele Rentner müssten über 90 werden, um auch nur das Geld wiederzusehen, das sie in die Riester-Versicherungen eingezahlt haben. Und schließlich droht gerade Geringverdienern der Totalverlust. Denn wer im Alter auf Sozialhilfe angewiesen ist, bekommt die angesparte Riester Rente nicht oben drauf. Sie wird viel mehr verrechnet von der Sozialhilfe abgezogen. Schließlich haben nur knapp die Hälfte aller Antragsberechtigten eine Riester Rente abgeschlossen. Aber alle sind von der parallelen Rentenkürzung betroffen. Es sparen bei weitem nicht alle und tendenziell die Falschen. Viele Besserverdienende nehmen die Riesterförderung gerne mit, aber die, die wirklich darauf angewiesen wären, bleiben &#8211; mit gutem Grund &#8211; der Privatvorsorge fern, weil sie das Geld nicht aufbringen wollen oder können. Zudem haben sich die Hoffnungen, dass sich das Geld der Sparer auf den Kapitalmärkten quasi von selbst vermehrt, in der Finanz- und Eurokrise längst zerschlagen. Staatsanleihen gelten entweder als riskant oder nicht profitabel. Die Verzinsung, die die Lebensversicherer ihren Kunden garantieren, ist mittlerweile auf mickrige 1,75 Prozent gesunken &#8211; und das auch nur auf den so genannten Sparanteil. Es wird immer unwahrscheinlicher, dass man mit privatem Sparen die Kürzung bei der gesetzlichen Rente ausgleichen kann. Die Reformen der vergangenen Jahre haben dafür gesorgt, dass die Rente künftig um bis zu 20 Prozent geringer ausfallen wird. Der Vergleich mit den europäischen Nachbarn zeigt: In keinem anderen Land wurde das Rentenniveau so stark gesenkt. Selbst wer 32 Jahre durchgehend zum Durchschnittslohn gearbeitet hat, wird künftig im Alter Sozialhilfe benötigen.</p>
<p><strong></strong><a title="Video Riester Dilemma" href="http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=9216678" target="_blank"><strong>&#8212;&gt; zum Video</strong></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Quelle: ARD Mediathek und SR</strong></p>
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		<title>Unisex-Tarife auch in der privaten Krankenversicherung?</title>
		<link>http://www.steueralternative.de/unisex-tarife-auch-in-der-privaten-krankenversicherung/</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 10:37:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Antonio M. dos Santos</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.steueralternative.de/wordpress/?p=47</guid>
		<description><![CDATA[Die Entscheidung des europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Unisex-Urteil, wonach es ab dem 21.12.2012 keine Beitragsunterschiede mehr für Frauen und Männer bei Neuabschlüssen geben darf, beschäftigt die Versicherungsbranche sehr. Die Versicherungsmathematik muss komplett umgestellt werden. In der privaten Krankenversicherung wird es wohl zu den größten Auswirkungen kommen, obwohl hier die Auswirkungen wenig bekannt sind. Hinter den <a href='http://www.steueralternative.de/unisex-tarife-auch-in-der-privaten-krankenversicherung/'>[...]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Entscheidung des europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Unisex-Urteil, wonach es ab dem 21.12.2012 keine Beitragsunterschiede mehr für Frauen und Männer bei Neuabschlüssen geben darf, beschäftigt die Versicherungsbranche sehr. Die Versicherungsmathematik muss komplett umgestellt werden.</p>
<p>In der privaten Krankenversicherung wird es wohl zu den größten Auswirkungen kommen, obwohl hier die Auswirkungen wenig bekannt sind.</p>
<p>Hinter den Kulissen tobt ein Zwei-Fronten-Krieg. Einerseits gibt es unterschiedliche Auffassungen in der Branche selbst, ob ab 2013 nur im Neugeschäft <a title="Artikel im VersWiki: Unisextarif" href="http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Unisextarif" target="_blank">Unisex-Tarife</a> angeboten werden sollen – wie es das Urteil verlangt, oder auch im Bestand. Andererseits müssten für die Einbeziehung des Bestandes Gesetze geändert und somit Politiker und Behörden gewonnen werden. Auch hier ist noch keine stabile Mehrheit zu erkennen. Bis Ende Januar sollte jedoch der politische Wille geklärt werden, „sonst wird es mit dem Umsetzung der Neukalkulationen und IT schwierig bis zum Jahresende“, sieht ein Mathematik-Vorstand voraus.</p>
<p>Im Moment zeichnet sich eine Mehrheit in der Branche ab, das Urteil auch für den Bestand einzuführen um Fehlanreize und Bestandswechsel in der privaten Krankenversicherung zu vermeiden.</p>
<p>Bleiben <a title="Artikel im VersWiki: Unisextarif" href="http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Unisextarif" target="_blank">Unisex-Tarife</a> auf das Neugeschäft beschränkt, wird es für Neukunden-Frauen deutlich billiger und für Neukunden- Männer deutlich teurer. Nahezu alle Bestands-Frauen würden dann zu einem billigeren <a title="Artikel im VersWiki: Unisextarif" href="http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Unisextarif" target="_blank">Unisex-Tarif</a> wechseln, vorzugsweise beim bisherigen Unternehmen. Wenn das viele tun – im Bestand gibt es eine Frauenquote von 25 Prozent –, könnte der günstige Unisexbeitrag ganz schnell wieder auf den Preis des alten Frauentarifs klettern.</p>
<p>Ein weiteres Problem: Nach §12 Absatz 2 VAG wäre es gesetzeswidrig wenn Neukunden-Frauen deutlich weniger zahlen als Bestandkunden-Frauen. Demnach müsste man das Gesetz ändern. Weiterhin kann nach § 204 VVG jeder Bestandkunde verlangen seinen Bestandstarif  in einen gleicharten Unisex-Tarif umzustellen.  Das führt unausweichlich zu Beitragssteigerungen, da der Unisex-Tarif unterkalkuliert wäre.</p>
<p>Es bleibt also spannend ….</p>
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		</item>
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		<title>Steuerliche Neuregelungen: Das ändert sich 2012 bei den privaten Einkünften</title>
		<link>http://www.steueralternative.de/43/</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 10:35:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Antonio M. dos Santos</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Fiskus hat im Jahr 2011 viel auf den Weg gebracht und beschert privaten wie betrieblichen Steuerzahlern viele Änderungen, pünktlich ab dem 1.1.2012 mit dem Start der Silvesterraketen. Nachfolgend wichtige Informationen für die Ermittlung privater Einkünfte in der Zusammenfassung.  Pendlerpauschale: Ab 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht. Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel – Pkw, Bus oder Bahn <a href='http://www.steueralternative.de/43/'>[...]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Fiskus hat im Jahr 2011 viel auf den Weg gebracht und beschert privaten wie betrieblichen Steuerzahlern viele Änderungen, pünktlich ab dem 1.1.2012 mit dem Start der Silvesterraketen. Nachfolgend wichtige Informationen für die Ermittlung privater Einkünfte in der Zusammenfassung.</p>
<p><strong> </strong><strong>Pendlerpauschale:</strong></p>
<p>Ab 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht. Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel – Pkw, Bus oder Bahn – dürfen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr für jeden einzelnen Tag belegt werden. Nur wenn diese für das gesamte Kalenderjahr höher sind als die Entfernungspauschale, ist ein Nachweis erforderlich. Dafür darf kein tageweiser Vergleich mehr stattfinden.</p>
<p><strong> </strong><strong>Billigmiete:</strong></p>
<p>Mit der Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung auf 66 % wird die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vereinfacht. Beträgt die ortsübliche Miete bei auf Dauer angelegter Vermietung nicht weniger als 66 %, wird grundsätzlich ohne Überschussprognose die Einkünfteerzielungsabsicht unterstellt und der komplette Werbungskostenabzug akzeptiert. Bei preiswerteren Mieten gelingt das dann generell nur anteilig.</p>
<p><strong> </strong><strong>Arbeitnehmer-Pauschbetrag:</strong></p>
<p>Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920,00 € auf 1.000,00 € macht für eine halbe Million Arbeitnehmer zusätzlich das Sammeln von Belegen und den Einzelnachweis der Aufwendungen entbehrlich. Insgesamt ist somit für rund 22 Millionen Arbeitnehmer – etwa 60 % aller steuerpflichtigen Arbeitnehmer – kein Einzelnachweis der Werbungskosten in der Steuererklärung mehr erforderlich. Zu beachten ist, dass es sich bei der Anhebung des Pauschbetrages um eine Maßnahme handelt, die bereits rückwirkend für das Jahr 2011 greift und vom Arbeitgeber mit der Gehaltsabrechnung für Dezember berücksichtigt wird.</p>
<p><strong> </strong><strong>Elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren:</strong></p>
<p>Das Lohnsteuerabzugsverfahren befindet sich im Umbruch und wird derzeit noch durch Papierdokumente geprägt. Dies geschieht mit der immer noch geltenden Lohnsteuerkarte 2010 oder der an ihrer Stelle vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung für 2011. Das wird durch ein elektronisches Abrufverfahren abgelöst und der Arbeitgeber soll die für den Steuerabzug benötigten Lohnsteuerabzugsmerkmale – kurz ELStAM – elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen können. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber einmalig sein Geburtsdatum und seine Steuer-Identifikationsnummer angibt und ihm mitteilt, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Der Arbeitgeber muss sich authentifizieren und kann dann mit Hilfe dieser vom Arbeitnehmer erhaltenen Angaben die benötigten ELStAM für den Lohnsteuerabzug elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen. Der ursprünglich ab Neujahr 2012 vorgesehene Starttermin für das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale und den erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale verzögert sich aber aufgrund technischer Schwierigkeiten und der Einsatz ist derzeit zum 1.1.2013 geplant.</p>
<p><strong> </strong><strong>Erbe:</strong></p>
<p>Wird eine Immobilie vererbt oder verschenkt, ist zur Ermittlung des Verkehrswertes das Sachwertverfahren eine von drei Rechenalternativen. Hierbei werden die Regelherstellungskosten an Hand der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindizes an die Entwicklung der aktuellen Baupreise angepasst. Das bedeutet in der Praxis regelmäßig für die Steuer teurere Erbschaften. Sofern die erhaltene Immobilie vermietet wird, muss der neue Besitzer die Abschreibungsbeträge vom Überlassenden übernehmen.</p>
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		<title>Steuerliche Neuregelungen: Das ändert sich zum 1.1.2012 für Familien</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 10:34:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Antonio M. dos Santos</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Fiskus hat im Jahr 2011 viel auf den Weg gebracht und beschert privaten wie betrieblichen Steuerzahlern viele Änderungen, pünktlich ab dem 1.1.2012 mit dem Start der Silvesterraketen. Nachfolgend wichtige Informationen für Familien in der Zusammenfassung: Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten: Die Neuregelung verzichtet auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern, wie zum Beispiel Erwerbstätigkeit, <a href='http://www.steueralternative.de/steuerliche-neuregelungen-das-andert-sich-zum-1-1-2012-fur-familien-2/'>[...]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Fiskus hat im Jahr 2011 viel auf den Weg gebracht und beschert privaten wie betrieblichen Steuerzahlern viele Änderungen, pünktlich ab dem 1.1.2012 mit dem Start der Silvesterraketen. Nachfolgend wichtige Informationen für Familien in der Zusammenfassung:</p>
<p><strong>Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten:</strong></p>
<p>Die Neuregelung verzichtet auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern, wie zum Beispiel Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit, Behinderung. Wer Kinderbetreuungskosten hat, darf diese künftig steuerlich geltend machen. Dadurch reduziert sich der Nachweis- und Erklärungsaufwand bei der Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung deutlich. Im Rahmen des bisherigen Abzugshöchstbetrags von 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000,00 € pro Jahr und Kind, werden Kinderbetreuungskosten nunmehr einheitlich als Sonderausgaben berücksichtigt.</p>
<p><strong> </strong><strong>Wegfall der Einkommensgrenze für volljährige Kinder beim Familienleistungsausgleich:</strong></p>
<p>Nach der bisherigen Regelung waren der Anspruch auf Kindergeld und -freibeträge davon abhängig, dass die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes den Betrag von 8.004 € nicht übersteigen. Ab 2012 wird ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhängig von seinen eigenen Einkünften berücksichtigt. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums allerdings nur, wenn es nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.</p>
<p><strong> </strong><strong>Übertrag von Freibeträgen für Kinder:</strong></p>
<p>Bisherig kann bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil übertragen werden, wenn der andere seiner Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber nicht nachkommt. Die Möglichkeit, sich den Kinderfreibetrag des anderen Elternteils übertragen zu lassen, wird um die Fälle erweitert, in denen der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist.</p>
<p><strong> </strong><strong>Behinderung:</strong></p>
<p>Die Erweiterung der Übertragungsmöglichkeit des Kinderfreibetrages wirkt sich auch auf die Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages aus. Der Elternteil, der ein behindertes Kind betreut und für dessen Unterhalt überwiegend allein aufkommt, kann sich neben dem Kinder- auch den Behinderten-Pauschbetrag des Kindes in voller Höhe übertragen lassen.</p>
<p><strong> </strong><strong>Betreuung:</strong></p>
<p>Neu ist auch, dass der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, die Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf den anderen Elternteil verhindern kann, wenn er Kinderbetreuungskosten trägt oder eigenen Betreuungsaufwand hat.</p>
<p><strong> </strong><strong>Außergewöhnliche Belastung und Spendenabzug:</strong></p>
<p>Nach dem Jahreswechsel werden die abgeltend besteuerten Kapitalerträge nicht mehr bei der Berechnung der zumutbaren Belastung sowie des Höchstbetrages beim Spendenabzug berücksichtigt. Insoweit entfällt die Notwendigkeit, diese Zinsen, Dividenden und Börsengewinne nur für diese Zwecke in der Einkommensteuererklärung anzugeben.</p>
<p><strong>Erstattung von Sonderausgaben:</strong></p>
<p>Die steuerliche Berücksichtigung von erstatteten Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungsbeiträgen oder Kirchensteuern wird neu geregelt. Ein Erstattungsbetrag wird mit den im Jahr getätigten gleichartigen Aufwendungen verrechnet und der Differenzbetrag dann als Sonderausgabe berücksichtigt. Sind die Erstattungen höher als die Aufwendungen, wird dieser Erstattungsüberhang berücksichtigt, indem er das Einkommen dieses Jahres entsprechend erhöht.</p>
<p><strong>Riester-Rente:</strong> Um Rückforderungen von Zulagen bei der Riester-Förderung wegen einer schleichenden Änderung der Zulagenberechtigung zu vermeiden, ist bei mittelbar Zulagenberechtigten die Zahlung eines Mindestbeitrags von 60,00 € vorgesehen. Die Riester-Förderberechtigten werden von den Anbietern von Altersvorsorgeverträgen in Kürze über die Neuregelung informiert.</p>
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		<title>DEURAG-Rechtsschutz. Spitzennoten im Preis-Leistungs-Vergleich</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 14:34:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Antonio M. dos Santos</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Den Rechtsschutzlösungen der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG liegen besonders gute Bedingungen zugrunde. Das hat der Test von Rechtsschutzversicherungen der Fachzeitschrift €URO (Ausgabe 01/2012) ergeben: Der Tarif SB-Vario ARB 2010 erhielt die Note „1“ (Bewertungszahl 53,431) für das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Im Tarif SB-Vario ist eine Selbstbeteiligung von 300 Euro vertraglich vereinbart. Diese ermäßigt sich auf 150 <a href='http://www.steueralternative.de/deurag-rechtsschutz-spitzennoten-im-preis-leistungs-vergleich/'>[...]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Den Rechtsschutzlösungen der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG liegen besonders gute Bedingungen zugrunde. Das hat der Test von Rechtsschutzversicherungen der Fachzeitschrift €URO (Ausgabe 01/2012) ergeben: Der Tarif SB-Vario ARB 2010 erhielt die Note „1“ (Bewertungszahl 53,431) für das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.<br />
Im Tarif SB-Vario ist eine Selbstbeteiligung von 300 Euro vertraglich vereinbart. Diese ermäßigt sich auf 150 Euro, wenn ein Rechtsanwalt aus dem Kreis der von der DEURAG empfohlenen Rechtsanwälte beauftragt wird. Der Tarif SB-Vario der DEURAG bietet viele zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit sowie die unabhängige anwaltliche Beratung am Telefon.<br />
Im Vergleich der Tarife ohne Selbstbeteiligung wurde der Tarif M-Aktiv mit der außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation mit der vollen Punktzahl im Preisrating und insgesamt mit der Höchstnote „2“ (Bewertungszahl 63,439) bewertet.<br />
Die Versicherungsnote von €URO ist ein Preis-Leistungs-Rating. Analysiert wurden Tarife ohne und mit 150 Euro Selbstbehalt. Im Rahmen des €URO-Versicherungsnoten-Checks wurden insgesamt 38 Leistungskriterien überprüft.</p>
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		<title>Wirtschaftsweise erwarten Rente mit 69</title>
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		<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 14:21:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Antonio M. dos Santos</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Rente mit 67 kommt – das ist sicher. Dennoch löst sie hitzige Debatten in der Koalition aus. Die Wirtschaftsweisen gehen derweil schon viel weiter: Langfristig führe kein Weg an der Rente mit 69 vorbei. „Der Sachverständigenrat geht davon aus, dass die weiter steigende Lebenserwartung etwa ab dem Jahr 2045 ein gesetzliches Renteneintrittsalter von 68 <a href='http://www.steueralternative.de/wirtschaftsweise-erwarten-rente-mit-69/'>[...]</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rente mit 67 kommt – das ist sicher. Dennoch löst sie hitzige Debatten in der Koalition aus. Die Wirtschaftsweisen gehen derweil schon viel weiter: Langfristig führe kein Weg an der Rente mit 69 vorbei.</p>
<p>„Der Sachverständigenrat geht davon aus, dass die weiter steigende Lebenserwartung etwa ab dem Jahr 2045 ein gesetzliches Renteneintrittsalter von 68 Jahren und im Jahr 2060 von 69 Jahren erforderlich macht“, sagte der Chef des Rats, Wolfgang Franz, der „Rheinischen Post“ vom Dienstag. Ohne eine weitere Verlängerung der Lebensarbeitszeit seien die Herausforderungen der alternden Gesellschaft finanziell nicht zu meistern, fügte er hinzu.Er gehe davon aus, dass sich die Jobchancen für Ältere angesichts des hohen Fachkräftebedarfs in Zukunft „merklich verbessern“ werden, sagte der Chef des Sachverständigenrats der Zeitung. Derzeit steht bereits die zum Jahreswechsel in Kraft getretene Regelung zur Rente mit 67 in der Diskussion. CSU-Chef Horst Seehofer hatte diese am Wochenende in Frage gestellt und gesagt, wenn sich die Situation für ältere Arbeitnehmer nicht rasch ändere, werde die Verlängerung der Lebensarbeitszeit faktisch zu einer Rentenkürzung führen. Eine massenhafte Rentenkürzung sei mit ihm aber nicht zu machen.<br />
„Ich bezweifle, dass Herr Seehofer mit dieser Antäuschung nach links sich und vor allem den Bürgern einen Gefallen tut“, sagte Döring der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“. Auch Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) verteidigte die Rentenregelung.</p>
<p>Dobrindt sekundiert<br />
CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt wiederum machte sich in der Debatte für seinen Parteichef stark. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters sei zwar „die richtige Antwort auf die demographische Entwicklung in Deutschland“, sagte Dobrindt der Zeitung „Die Welt“. „Aber wenn länger gearbeitet werden soll, dann müssen auch die Möglichkeiten für eine Beschäftigung im Alter gegeben sein.“ Die Chancen für Arbeitnehmer über 50 müssten deshalb spürbar verbessert werden. Dies müsse zudem „Vorrang haben vor weiterer Zuwanderung von Arbeitskräften nach Deutschland“, sagte Dobrindt der Zeitung.</p>
<p>SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles nannte Seehofers Kritik an der Rente mit 67 im Gespräch mit der „Frankfurter Rundschau“ indes „scheinheilig“. „Wenn er es ernst meinte, hätte er das Jahr 2011 nutzen müssen, um die schrittweise Anhebung des Rentenalters auf 67 ab dem 1. Januar 2012 in der Koalition zu verhindern“, sagte Nahles. In der Sache allerdings unterstützte sie den CSU-Chef. Es gebe zu wenig Chancen für Ältere auf dem Arbeitsmarkt, sagte Nahles der Zeitung.<br />
Quelle:<br />
…<br />
Langzeitprognose für Deutschland: Wirtschaftsweise erwarten Rente mit 69 – weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/langzeitprognose-fuer-deutschland-wirtschaftsweise-rente-mit-69-unausweichlich_aid_698927.html</p>
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