Denkmalschutz

 

Denkmalgeschützte Gebäude sind nicht nur schön und repräsentativ, sondern auch sehr lukrativ. Diese Investitionen sind politisch gewollt und werden über den § 7i EStG steuerlich gefördert.

Wichtig bei der Investitionsentscheidung sind neben den Standorten auch die Partner, die die Sanierung durchführen und für eine langfristige rentable Vermietung sorgen.

Bedenken Sie, dass denkmalgeschützte Gebäude nicht beliebig vermehrbar sind und dieses Geschäft nur noch wenige Jahre in der uns bekannten Weise durchführbar sein wird.

Wir haben Ihnen Bauträger ausgewählt, die mit Ihren Objekten, Standorten, den Sanierungen und den Serviceleistungen zu glänzen wissen. Wir verfügen über eine sehr große Marktübersicht – Objekte erhalten Sie gerne auf Anfrage.

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