Die Statistiken besagen: Jeder vierte Arbeitnehmer wird vor dem Rentenalter berufsunfähig. Sowohl die Befürworter als auch die Kritiker der Branche ziehen daraus den richtigen Schluss, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung unabdingbar ist. Meinungsverschiedenheiten gibt es aber bei der Frage, welcher Weg der richtige ist?
Bei identischen BU-Bedingungen kann man den gewünschten Schutz auf verschiedene Art und Weise realisieren. Eine große Entscheidungshilfe liefern die Angaben im Internet, dass nur 1% – 1,5% der Inhaber einer BU-Police auch tatsächlich die Leistungen beziehen. Die Kluft zwischen der BU-Häufigkeit und der BU-Leistungsrate ist in erster Linie durch eine Vorselektion des Bestandes (nur Gesunde bekommen den Schutz), eine häufig begrenzte Dauer der Zahlungen und ein unzureichendes Bewusstsein in den besonders gefährdeten Berufsgruppen zu erklären. Weiß man von der Diskrepanz zwischen dem hohen Risiko und der recht geringen persönlichen Wahrscheinlichkeit des Leistungsbezuges, so setzt man sich mit dem Problem rational auseinander und wählt den richtigen Durch-führungsweg. Die Beispiele für eine garantierte BU-Rente in Höhe von € 1.000,- bis Endalter 62 für einen 30-jährigen Übersetzer (Brutto € 36.000 p. a.) zeigen die Unterschiede:
Die selbständige Berufsunfähigkeit mit Beitragsverrechnung ist zweifelsohne eine interessante Alternative für den wohlhabenden Kunden, der sich die Ausgaben für eine reine Risikoversicherung problemlos leisten kann und im Falle der Nichtbeanspruchung der Leistungen seinem Geld nicht nachtrauern muss (sprichwörtliche “Peanuts”).
Bei den nicht so finanzstarken Personen ist zwar vordergründig der niedrigere Beitrag (€ 44,13/Monat) verlockend, die Ausgaben können aber i. d. R. nicht steuermindernd verwertet werden (einkommensbezogen relativ hohe Nettobelastung) und die Gefahr des Verlustes des Schutzes bei finanziellen Engpässen ist sehr groß. Wird man nicht zum BU-Fall, so hat man im Laufe des Lebens aus dem Nettoeinkommen € 16.946 “umsonst” für die Solidargemeinschaft der Versicherten ausgegeben. Muss man seine finanzielle Zukunft präziser planen und dabei an die Versorgung im Alter denken, so zieht man eher andere Lösungen in Erwägung, wie z. B. die einer guten Investment-BU. Der Beitrag ist zwar höher und liegt bei € 73,61 pro Monat (Gesamtaufwand finanziert aus dem Netto-einkommen: € 28.266), man bekommt dafür aber bei leistungsfreiem Ablauf eine steuerfreie Auszahlung* in Höhe von € 31.143 bei 8% Wertentwicklung. Ein Auszahlungsbetrag, der die Aufwendungen kompensieren kann, ist jedem willkommen. Mit 66 Jahren fängt doch das Leben an! Die BUZ in Verbindung mit der meinem Favoriten, der masterway Investmentpolice, in der 3. Schicht kostet als BUZ-D-Variante (5%) zwar € 47,60/Monat (Gesamtaufwand für die BU: € 18.278), hat aber den großen Vorteil, dass gleichzeitig ein abgesicherter Kapitalaufbau stattfindet. Im BU-Fall bezieht man die zugesagte Rente und der Aufbau der Altersvorsorge wird dynamisch (hier: 5%) durch den Versicherer übernommen, so dass man mit 62 einen gleitenden Übergang in die dann recht hohe Altersrente erfährt. Im Falle von temporären finanziellen Engpässen kann man den Vertrag durch Stundung bzw. Ausgleich der rückständigen Beiträge durch die Depotentnahme retten. Sofern dieser BUZ-D-Schutz in der 1. Schicht, in Verbindung mit der sogenannten Basisrente vereinbart wurde, kann man die Aufwendungen steuerlich geltend machen. Im Jahre 2012 sind 74% der Ausgaben steuerlich verwertbar, so dass sich der BU-Nettoeigenbeitrag von € 48,92 auf ca. € 35,88 reduziert (beim Bruttoeinkommen € 36.000 p. a.). Von Jahr zu Jahr erhöht sich die Abzugsfähigkeit und der Eigenaufwand wird immer geringer (durchschnittlich € 32,70). So wird der BU-Schutz mit fallendem Eigenaufwand erreicht – zum großen Teil auf Kosten des Finanzamtes. Im BU-Fall ergäbe sich dagegen in den häufigsten Konstellationen kaum eine steuerliche Relevanz – bei Rentenhöhen von weniger als ca. € 1.500,- /Monat musste z. B. in 2006 kein Neurentner Steuern zahlen.
* Stand 02.01.2012
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