Die Statistiken besagen: Jeder vierte Arbeitnehmer wird vor dem Rentenalter berufsunfähig. Sowohl die Befürworter als auch die Kritiker der Branche ziehen daraus den richtigen Schluss, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung unabdingbar ist. Meinungsverschiedenheiten gibt es aber bei der Frage, welcher Weg der richtige ist?
Bei identischen BU-Bedingungen kann man den gewünschten Schutz auf verschiedene Art und Weise realisieren. Eine große Entscheidungshilfe liefern die Angaben im Internet, dass nur 1% – 1,5% der Inhaber einer BU-Police auch tatsächlich die Leistungen beziehen. Die Kluft zwischen der BU-Häufigkeit und der BU-Leistungsrate ist in erster Linie durch eine Vorselektion des Bestandes (nur Gesunde bekommen den Schutz), eine häufig begrenzte Dauer der Zahlungen und ein unzureichendes Bewusstsein in den besonders gefährdeten Berufsgruppen zu erklären. Weiß man von der Diskrepanz zwischen dem hohen Risiko und der recht geringen persönlichen Wahrscheinlichkeit des Leistungsbezuges, so setzt man sich mit dem Problem rational auseinander und wählt den richtigen Durch-führungsweg. Die Beispiele für eine garantierte BU-Rente in Höhe von € 1.000,- bis Endalter 62 für einen 30-jährigen Übersetzer (Brutto € 36.000 p. a.) zeigen die Unterschiede:
Die selbständige Berufsunfähigkeit mit Beitragsverrechnung ist zweifelsohne eine interessante Alternative für den wohlhabenden Kunden, der sich die Ausgaben für eine reine Risikoversicherung problemlos leisten kann und im Falle der Nichtbeanspruchung der Leistungen seinem Geld nicht nachtrauern muss (sprichwörtliche “Peanuts”).
Bei den nicht so finanzstarken Personen ist zwar vordergründig der niedrigere Beitrag (€ 44,13/Monat) verlockend, die Ausgaben können aber i. d. R. nicht steuermindernd verwertet werden (einkommensbezogen relativ hohe Nettobelastung) und die Gefahr des Verlustes des Schutzes bei finanziellen Engpässen ist sehr groß. Wird man nicht zum BU-Fall, so hat man im Laufe des Lebens aus dem Nettoeinkommen € 16.946 “umsonst” für die Solidargemeinschaft der Versicherten ausgegeben. Muss man seine finanzielle Zukunft präziser planen und dabei an die Versorgung im Alter denken, so zieht man eher andere Lösungen in Erwägung, wie z. B. die einer guten Investment-BU. Der Beitrag ist zwar höher und liegt bei € 73,61 pro Monat (Gesamtaufwand finanziert aus dem Netto-einkommen: € 28.266), man bekommt dafür aber bei leistungsfreiem Ablauf eine steuerfreie Auszahlung* in Höhe von € 31.143 bei 8% Wertentwicklung. Ein Auszahlungsbetrag, der die Aufwendungen kompensieren kann, ist jedem willkommen. Mit 66 Jahren fängt doch das Leben an! Die BUZ in Verbindung mit der meinem Favoriten, der masterway Investmentpolice, in der 3. Schicht kostet als BUZ-D-Variante (5%) zwar € 47,60/Monat (Gesamtaufwand für die BU: € 18.278), hat aber den großen Vorteil, dass gleichzeitig ein abgesicherter Kapitalaufbau stattfindet. Im BU-Fall bezieht man die zugesagte Rente und der Aufbau der Altersvorsorge wird dynamisch (hier: 5%) durch den Versicherer übernommen, so dass man mit 62 einen gleitenden Übergang in die dann recht hohe Altersrente erfährt. Im Falle von temporären finanziellen Engpässen kann man den Vertrag durch Stundung bzw. Ausgleich der rückständigen Beiträge durch die Depotentnahme retten. Sofern dieser BUZ-D-Schutz in der 1. Schicht, in Verbindung mit der sogenannten Basisrente vereinbart wurde, kann man die Aufwendungen steuerlich geltend machen. Im Jahre 2012 sind 74% der Ausgaben steuerlich verwertbar, so dass sich der BU-Nettoeigenbeitrag von € 48,92 auf ca. € 35,88 reduziert (beim Bruttoeinkommen € 36.000 p. a.). Von Jahr zu Jahr erhöht sich die Abzugsfähigkeit und der Eigenaufwand wird immer geringer (durchschnittlich € 32,70). So wird der BU-Schutz mit fallendem Eigenaufwand erreicht – zum großen Teil auf Kosten des Finanzamtes. Im BU-Fall ergäbe sich dagegen in den häufigsten Konstellationen kaum eine steuerliche Relevanz – bei Rentenhöhen von weniger als ca. € 1.500,- /Monat musste z. B. in 2006 kein Neurentner Steuern zahlen.

* Stand 02.01.2012

 

Im Januar 2001 wurde die Riester-Rente eingeführt – und als entscheidender Schritt zur Lösung der Rentenfrage gefeiert. Ihre Verfechter waren sich damals einig: Die gesetzliche Rente alleine könne es nicht mehr schaffen. In einer älter werdenden Gesellschaft müsse jeder privat vorsorgen. Mit großzügigen staatlichen Zuschüssen sollten die Bürger ermuntert werden, ein privates Zusatzpolster für ihr Alter anzusparen. Doch heute, rund zehn Jahre später, entpuppt sich die vermeintlich renditeträchtige Privatvorsorge à la Riester mehr und mehr als Rohrkrepierer: Die staatlichen Zuschüsse kommen vor allem den Versicherungsgesellschaften zugute und nicht den kleinen Sparern. Oft werfen Riesterversicherungen sogar weniger ab als viele ungeförderte Produkte – auch, weil der Staat zwar die Ansparphase großzügig fördert, aber bei der Auszahlung ebenso großzügig Steuern erhebt. Viele Rentner müssten über 90 werden, um auch nur das Geld wiederzusehen, das sie in die Riester-Versicherungen eingezahlt haben. Und schließlich droht gerade Geringverdienern der Totalverlust. Denn wer im Alter auf Sozialhilfe angewiesen ist, bekommt die angesparte Riester Rente nicht oben drauf. Sie wird viel mehr verrechnet von der Sozialhilfe abgezogen. Schließlich haben nur knapp die Hälfte aller Antragsberechtigten eine Riester Rente abgeschlossen. Aber alle sind von der parallelen Rentenkürzung betroffen. Es sparen bei weitem nicht alle und tendenziell die Falschen. Viele Besserverdienende nehmen die Riesterförderung gerne mit, aber die, die wirklich darauf angewiesen wären, bleiben – mit gutem Grund – der Privatvorsorge fern, weil sie das Geld nicht aufbringen wollen oder können. Zudem haben sich die Hoffnungen, dass sich das Geld der Sparer auf den Kapitalmärkten quasi von selbst vermehrt, in der Finanz- und Eurokrise längst zerschlagen. Staatsanleihen gelten entweder als riskant oder nicht profitabel. Die Verzinsung, die die Lebensversicherer ihren Kunden garantieren, ist mittlerweile auf mickrige 1,75 Prozent gesunken – und das auch nur auf den so genannten Sparanteil. Es wird immer unwahrscheinlicher, dass man mit privatem Sparen die Kürzung bei der gesetzlichen Rente ausgleichen kann. Die Reformen der vergangenen Jahre haben dafür gesorgt, dass die Rente künftig um bis zu 20 Prozent geringer ausfallen wird. Der Vergleich mit den europäischen Nachbarn zeigt: In keinem anderen Land wurde das Rentenniveau so stark gesenkt. Selbst wer 32 Jahre durchgehend zum Durchschnittslohn gearbeitet hat, wird künftig im Alter Sozialhilfe benötigen.

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Quelle: ARD Mediathek und SR

 

Den Rechtsschutzlösungen der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG liegen besonders gute Bedingungen zugrunde. Das hat der Test von Rechtsschutzversicherungen der Fachzeitschrift €URO (Ausgabe 01/2012) ergeben: Der Tarif SB-Vario ARB 2010 erhielt die Note „1“ (Bewertungszahl 53,431) für das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.
Im Tarif SB-Vario ist eine Selbstbeteiligung von 300 Euro vertraglich vereinbart. Diese ermäßigt sich auf 150 Euro, wenn ein Rechtsanwalt aus dem Kreis der von der DEURAG empfohlenen Rechtsanwälte beauftragt wird. Der Tarif SB-Vario der DEURAG bietet viele zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit sowie die unabhängige anwaltliche Beratung am Telefon.
Im Vergleich der Tarife ohne Selbstbeteiligung wurde der Tarif M-Aktiv mit der außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation mit der vollen Punktzahl im Preisrating und insgesamt mit der Höchstnote „2“ (Bewertungszahl 63,439) bewertet.
Die Versicherungsnote von €URO ist ein Preis-Leistungs-Rating. Analysiert wurden Tarife ohne und mit 150 Euro Selbstbehalt. Im Rahmen des €URO-Versicherungsnoten-Checks wurden insgesamt 38 Leistungskriterien überprüft.

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