Prominente werden gerne in der Produktwerbung eingesetzt. Doch was passiert, wenn das Produkt, für dass geworben wurde, ein Reinfall ist? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Aufsehen erregendes Urteil gefällt: Er sieht unter gewissen Umständen eine Haftung bei Prominenten für die Produkte, die sie beworben haben. Im Fall ging es um MSF-Fonds der Futura Finanz, die mit der Göttinger Gruppe kooperierte. Die Gruppe ging in die Insolvenz, 2005 schloss die Finanzaufsicht auch die MSF-Fonds. Der Schaden: über 43Mio. Euro bei tausenden Anlegern. Sie hatten u.a. investiert, weil in der Werbung Rupert Scholz, 74, zu sehen war, Professor für Staats- und Finanzrecht und Ex-Verteidigungsminister. Dem Prospekt, mit dem Anleger geworben wurden, lagen zwei Interviews bei, in denen Scholz sich anerkennend über den Fonds äußerte. Deshalb urteilen die BGH-Richter, dass eine Haftung von Scholz durchaus naheliegt. Begründung:”Dem Beklagten kam auf Grund seines beruflichen Hintergrunds und seiner Fachkunde sowie infolge seiner Zeitschrifteninterviews die Stellung eines Prospektverantwortlichen zu.” Das Verfahren geht zurück ans OLG Karlsruhe. Dass nach der BGH-Entscheidung nun alle Prominenten für die von ihnen beworbenen Produkte haften müssen ist aber unwahrscheinlich. Denn der BGH hat in seinem Urteil die spezielle Sachkunde von Ex-Minister Scholz herausgestellt.
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